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Zu kurze Haft für Taxiräuber

Für 180 Euro Beute verlieren zwei 29 und 45 Jahre alte Männer, jetzt für längere Zeit ihre Freiheit. Das Landgericht Konstanz verurteilte sie wegen eines Überfalls auf einen Taxifahrer zu je viereinhalb Jahren Haft. Nach Vorwegvollzug von einem Jahr werden beide in einer Entziehungsanstalt untergebracht.

Der 58-jährige Taxifahrer hatte kein gutes Gefühl, als die beiden Männer in der Nachtschicht vergangenen Jahres am Bahnhof auf der Rückbank seines Wagens Platz genommen hatten. Ihm war aufgefallen, dass sie abgewartet hatten, bis die beiden Kollegen vor ihm weggefahren waren, bevor sie in sein Taxi eingestiegen waren. Dann lotsten sie ihn vom Bahnhof weg.

Hinter dem Ortsende packte der Jüngere ihn an einem Waldstück plötzlich von hinten am Hals und zwang ihn zum Anhalten. Der Ältere sprang auf den Beifahrersitz, bedrohte den 58-Jährigen mit einem Messer und forderte Geld. Nachdem dieser ihm seine Geldtasche ausgehändigt hatte, zwangen ihn die beiden Räuber, sich auf die Rückbank zu legen.

Der Jüngere versuchte, in einen Ort zurück zu fahren. Dabei hatte der stark unter Alkohol und Tablettenwirkung stehende Mann offensichtlich nicht nur mit der Automatikschaltung Probleme. Einmal kam er sogar von der Straße ab und landete im Graben. Erst nach Anweisung des Tatopfers fand er schließlich den Rückwärtsgang und konnte die Fahrt fortsetzen. In der Ortschaft angekommen, ließen die Täter das Auto einfach stehen und flohen mit ihrer mageren Beute nach Hause, wo sie alsbald dingfest gemacht werden konnten. Nachdem die vielfach vorbestraften Angeklagten vor Gericht zunächst Gedächtnislücken geltend gemacht hatten, gaben sie den Überfall nach und nach zu.
DA SIEHT MAN MAL WIEDER, WAS ALLES DRAUSSEN KREUCHT UND FLEUSCHT, DA SOLCHE TYPEN HINTER GITTER GEHÖREN.

Beide sind Alkohol und Tabletten abhängig und standen aufgrund anderer Verurteilungen noch unter Bewährung. Zwei Gutachter gingen davon aus, dass eine erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit nicht auszuschließen sei.
SCHWACHSINN!!!!
Das Gericht folgte dieser Auffassung und ermöglichte den reumütigen Angeklagten damit indirekt die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.

Dem Jüngeren hielten die Richter zugute, dass er – laut Bericht des Taxifahrers – seinen recht aggressiven Kollegen während des Überfalls immer wieder beschwichtigt hatte. Auch wegen ihres dilettantisches Vorgehens und der geringen Tatbeute blieb das Gericht unter der Mindeststrafe von fünf Jahren, die der Gesetzgeber für einen solchen „räuberischen Angriff auf Kraftfahrer“ vorsieht.

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Info:
Zu kurze Haft für Taxiräuber ist Beitrag Nr. 2549
Autor:
Gabi am 22. Februar 2011 um 15:56
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